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Luftbildaufnahmen mit Drohnen

Voraussetzungen zur Erlangung einer Betriebsbewilligung

Information der Bundesinnung ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ist ab 1.1.2014 möglich. Rechtliche Grundlage ist das novellierte Luftfahrtgesetz.

Die Austro Control GmbH hat mitgeteilt, dass nun die Informationen betreffend die Voraussetzungen zur Erlangung einer Betriebsbewilligung auf ihrer Homepage http://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/lizenzen__bewilligungen/flugbewilligungen/unbemannte_lfz 
abrufbar sind. Unter diesem Link sind auch die LBTH 67 (Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsanforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge bis 150 kg) samt Anhängen veröffentlicht.

Außerdem ist die Erlangung von Kenntnissen in Luftrecht bei den österreichischen Flugschulen möglich, siehe diesbezüglichen Link:  http://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/luftfahrtunternehmen/flugschulen/atos

Weiters wurden am 19.12.2013 die Änderung der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgeräteverordnung 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Nr. 470/Teil II) und die Änderung der Zivilluftfahrt-Meldeverordnung im Bundesgesetzblatt (BGB. NR. 473/Teil II) veröffentlicht, siehe Teil 1 und Teil 2.