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Entscheidung des VfGH

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Aus gegebenem Anlass dürfen wir sie informieren, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 18. Dezember 2013, auf Antrag des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) entschieden hat, dass die Reglementierung des Gewerbes Berufsfotograf aufgehoben wird.

In der Verfassung ist das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verankert, wegen des technischen Fortschritts in der Fotografie, gebe es laut Urteil keinen Grund mehr für einen Eingriff in dieses Recht.

Demnach hat der VfGH entschieden, dass § 94 Z 20 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194 idF BGBl. I Nr. 42/2008 als verfassungswidrig aufgehoben wird. Hier das Erkenntnis des VfGH.

Voraussetzung für das in Kraft treten der Entscheidung ist die Kundmachung im Bundesgesetzblatt. Wenn diesbezüglich ergänzende Informationen vorliegen werden wir Sie umgehend informieren.

Im Zusammenhang mit der Entscheidung des VfGH ist es leider noch nicht möglich auf alle Fragen abschließende Antworten zu geben unter anderem deshalb, weil die Kundmachungsformulierung nach derzeitigem Wissensstand noch nicht vorliegt. Das gilt unter anderem, auch für die Frage der Meisterprüfung. Im Hinblick auf die Qualitätssicherung bestehen bereits Planungen zu einer Zertifizierung, wobei hier unter anderem die Positionierung der Bundesinnung und des zuständigen Ministeriums von wesentlicher Bedeutung sind.

 

Der VfGH hat entschieden, dass die Reglementierung des Gewerbes der Berufsfotografen aufzuheben ist. Bis zur Kundmachung dieser Entscheidung im Bundesgesetzblatt, ändert sich vorerst nichts. Im Zuge der Veröffentlichung der Entscheidung des VfGH am 18.12.2013 wurden einiger Unmut, aber auch Zuspruch von allen Seiten geäussert. Fürsprecher und Gegener haben sich ein wenig in die Haare bekommen.

Vieles, das geschrieben wurde hat nur aus Sicht des Verfassers Sinn, wir als Standesvertretung haben die Interessen auszugleichen. „Ich habe mich in den 3 Jahren, die ich in Wien als Innungsmeister tätig bin, immer bemüht die Gräben zuzuschütten. Ich bitte Sie/Euch diese Gräben nicht wieder auszuheben.“ 

Lasst uns gemeinsam für unseren schönen Beruf weiterkämpfen und uns nicht gegenseitig die Augen auskratzen. Der Mitbewerb wird sicher härter, aber das kann eine Chance sein besser zu werden, das Niveau zu heben und der Fotografie in Österreich wieder den Stellenwert einzuräumen den Sie verdient.

Wir alle sind Berufsfotografen aus Leidenschaft

Meint Ihr 

Michael Weinwurm
Innungsmeister aller Berufsgruppen der Landesinnung Wien der Berufsfotografen