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Einheitliche Schülerausweise

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bundesinnung wurde vom BMUKK informiert, dass im Oktober 2013 gesetzliche Grundlagen für die edu.card geschaffen werden. Dabei werden auch neue Produktkategorien der edu.card festgelegt. Welche technischen Arten von edu.cards (mit/ohne Quickchip, nur Mifare, Karte ohne Chips, Drucktechnik, Sicherheitsmerkmale) zukünftig bei wem zu beziehen sind, wird gerade vom BMUKK festgelegt. Sobald die Richtlinien vorliegen, wird die Bundesinnung vom BMUKK informiert.

Grund für die Festlegung von gesetzlichen Grundlagen sind Klagen von Kontrolleuren, dass bei Kontrollen der Ausweise nicht ersichtlich ist, ob es sich um einen gültigen Schülerausweis handelt oder um irgendeine Karte. Das BMUKK will hier keinen Wildwuchs und es soll daher auch keine anderen Plastikkarten als Schülerausweis mehr geben. Die Schulen können sich sodann nicht mehr irgendeine Karte als Schülerausweis anfertigen lassen. Sehr wohl weiterhin geben wird es aber noch den alten Schülerausweis in Papierformat.

Wenn eine Schule bereits die edu.card eingeführt hat oder in Kürze einführt, wird diese sodann auch noch akzeptiert. Den Schulen wird aber derzeit geraten, bei der Ausweiserstellung die gesetzlichen Grundlagen abzuwarten.

Hier der Erlass betreffend Vereinheitlichung des Schülerausweises für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Durch die Neugestaltung der Schülerfreifahrt in Wien, Niederösterreich und Burgenland wird für alle Schüler, die Freifahrt beanspruchen, ein Schülerausweis benötigt. Dieser Erlass regelt die Vorgangsweise bei der Ausstellung von Schülerausweisen bis zu einer definitiven Regelung.