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Änderung des Luftfahrtgesetzes

 

Die Änderung des Luftfahrtgesetzes wurde am 20. Juni 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 108/2013) veröffentlicht:

 http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_108/BGBLA_2013_I_108.pdf

Die neuen Regelungen für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge finden Sie im 4. Abschnitt in den §§ 24c bis 24l.
Im Vergleich zum Begutachtungstext gibt es keine gravierenden Änderungen. Neu hinzugefügt wurde § 24 l Datenschutz. Bewilligungen, Festlegung von Voraussetzungen, Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsanforderungen sind jeweils von der Austro Control GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde einzuholen bzw. festzusetzen – ausgenommen unionsrechtliche Bestimmungen (§ 24j) und grenzüberschreitende Einflüge (§ 24k), dafür ist nur die Austro Control GmbH zuständig.