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Reisepass 1bd6aab7Liebe Kolleg*innen,

Mittwoch Abend wurde eine Novelle zur EinreiseVO verlautbart (nunmehr BGBl. II Nr. 445/2020 idF 257/2021). Nachstehend die Zusammenfassung aus der WKÖ, zur Info:

Bei der Einreise aus Staaten der Anlage A (= derzeit alle EU-Staaten und einige ausgesuchte Drittstaaten) nach Österreich und nach Aufenthalt dort oder in Österreich in den letzten 10 Tagen ist für Personen mit einem 3G-Nachweis die Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance (bzw. in Papierform) nicht mehr notwendig.

Die Neuerungen der Novelle im Detail:

  • Personen, die aus einem Staat der Anlage A einreisen und in den letzten 10 Tagen nur in Österreich oder in einem Staat der Anlage A aufhältig waren, können unter Einhaltung der 3G-Regel (Geimpfte, Genesene, Getestete) quarantänefrei nach Österreich einreisen und müssen sich nicht mehr mittels Pre-Travel-Clearance-Formulars (oder alternativ in Papierform) vorab registrieren. Sollte in den letzten 10 Tagen ein Aufenthalt in einem Land erfolgte, das nicht in der Anlage A gelistet ist, dann muss eine Vorab-Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance (oder ausnahmsweise in Papierform) erfolgen.

v  Zur Erinnerung die 3G-Regel: die Voraussetzungen für quarantänefreie und registrierungsfreie Einreisen nach Österreich:

o   für Geimpfte: ein ärztliches Zeugnis (gemäß der neuen Anlage C oder Anlage D) über den Impfstatus oder ein Impfzertifikat in Deutsch oder Englisch; die zugelassenen Impfstoffe werden in der Anlage I gelistet (je nach Impfstoff gibt es verschiedene Gültigkeitsvoraussetzungen); oder

o   für Genesene: ein ärztliches Zeugnis (gemäß der neuen Anlage C oder Anlage D) oder ein ärztliches oder behördliches Genesungszertifikat in Deutsch oder Englisch über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion (z.B.: österr. Absonderungsbescheid) oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper (nicht älter als drei Monate), oder

o   für Getestete: ein ärztliches Zeugnis (gemäß Anlage C oder Anlage D) über den Teststatus oder ein schriftliches Testergebnis über einen negativen COVID-Test (PCR max. 72h alt, Antigen max. 48h alt).

  • Die Vorab-Registrierung bei der Einreise aus Ländern der Anlage A und nach Aufenthalt nur dort oder in Österreich in den letzten 10 Tagen muss nur mehr dann erfolgen, wenn keine dieser Unterlagen vorgewiesen werden kann. Die Einreise ist in diesem Fall bei Vorliegen der Voraussetzungen trotzdem möglich, jedoch ist unverzüglich - jedenfalls innerhalb von 24h - ein Test (PCR oder Antigen) nachzuholen und im Vorfeld mittels Pre-Travel-Clearance-Formulars eine Registrierung durchzuführen (in der Zwischenzeit wird keine Quarantäne vorgeschrieben!).
  • Pendler - dieselben oben genannten Regelungen gelten dann auch für Pendler: Pendler, die aus einem Staat der Anlage A einreisen und in den letzten 10 Tagen nur in Österreich oder in einem Staat der Anlage A aufhältig waren und einen 3G-Nachweis vorzeigen können, müssen sich nicht mehr mittels Pre-Travel-Clearance-Formulars registrieren.  

v  Anmerkung: Die Regelungen für die Einreise-Registrierung bei Einreisen aus bzw. nach Aufenthalt in den letzten 10 Tagen in Staaten der Anlage B1, aus Virusvariantengebieten (Anlage B2) und sonstigen Drittstaaten bleiben unverändert - eine Registrierung mittels Pre-Travel-Clearance-Formulars (bzw. ausnahmsweise in Papierform) ist weiterhin verpflichtend.

  • Für erleichterte Einreisen wird nunmehr – neben den bisherigen 5 Impfstoffen – nunmehr auch der folgende Impfstoff akzeptiert:CoronaVac vaccine, SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell), Inactivated: 2 Dosen
  • Die Änderungen treten HEUTE, 10. Juni 2021, in Kraft.

v  Zur Erinnerung die Staaten der Anlage A (mit heutigem Stand!):

  • Andorra
  • Australien
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Fürstentum Liechtenstein
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Schweden
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweiz
  • Südkorea
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Vatikan
  • Zypern
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