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News-Knebel Empfehlung 

Auf Grund einer Information eines unserer Mitglieder sind mir die neuen AGB des News-Verlages zugespielt worden. Die neuen AGB sind wieder so gefasst, das ausser den Verpflichtung zur Haftung, dem Fotografen sämtliche Recht entzogen werden. In den meisten Fällen kann man nach verhandeln. So, die Sache zu unterschreiben, rate ich dringend ab.

VORSICHT bitte unterschreibt erst nach Abklärung durch unseren Anwalt oder den Anwalt eures Vertrauens!

 

Kommentar Dr. Boba:

 

Man ist ja auf dem Gebiet der AGB´s einiges gewohnt, daher werden schon einzelne Bestimmungen, gegen die wir früher Sturm gelaufen wären, "nachsichtiger". Einige Vertragspunkte sind aber meiner Meinung nach nicht zu akzeptieren:

 

2.1. "jeweils aktuelle Preisliste". Hier sollte es besser lauten: derzeit gültige Preisliste (ohne diese zu kenne

2.2. 2ter Satz: ich glaube kaum, dass dieser Passus im Falle eines arbeitsrechtlichen Gerichtsverfahrens halten dürfte und daher für den Berufsfotografen nicht unbedingt gefährlic

3.1. Dies ist eine Bestimmung die der Berufsfotograf unter gar keinen Umständen akzeptieren darf! Da der Fotograf keinen Einfluss darauf hat, in welcher Form, wo und wie, seine Werke verwendet werden, kann er auch keine Garantien für das Recht am eigenen bild abgeben. Keine abgebildete Person wird einen "Persil-Schein" unterfertigen.

3.2.1. Letzter Satz: ein Pressefotograf ist lediglich berechtigt, Werknutzungsrechte an seinen Bildern für Pressezwecke einzuräumen. Hält er sich nicht an diese Vorgabe, liegt eine unbefugte Ausübung des Berufsfotografengewerbes vor.

3.2.3. News-Networld ist ein riesiger Markt und es ist unwahrscheinlich, dass eine faire Abgeltung der Leistungen des Berufsfotografen durch die "aktuelle Preisliste" erfolgt.

5.2. Dieser Absatz erscheint mir gefährlich zu sein. Sollte das Vertragsverhältnis zwischen der Verlagsgruppe News Gesellschaft m.b.h. und dem Fotografen nicht als Werkvertrag oder freier Dienstvertrag sondern als Dienstverhältnis gewertet werden, könnte der Auftraggeber versuchen, seine beträchtlichen Nachzahlungen auf den Fotografen abzuwälzen. Viele andere Bestimmungen haben sicherlich da und dort ihre Tücken, aber wie eingangs erwähnt, ist bereits ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten und wir wollen uns auch nicht dem Vorwurf aussetzten zu "beckmessern".

Freundliche Grüße

Dr. Boba

 

Beste Grüße

 

Michael Weinwurm

Landesinnungsmeister Wien der Berufsfotografen